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   OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96   

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OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96 (https://dejure.org/1997,3515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.1997 - 24 U 154/96 (https://dejure.org/1997,3515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 24 U 154/96 (https://dejure.org/1997,3515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtigkeit im Neubau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 876
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 19.11.1987 - 24 U 831/86
    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    Darüber hinaus könnte die Beklagte zu 1) sich auf Wünsche und Weisungen der Bauherren bei der Planung des Anbaus und spezielle des Anbaukellers 'sowie deren Ablehnung einer ihnen vorgeschlagenen, eine größere Sicherheit gegen Feuchtigkeit bietenden Art der Bauausführung aber auch nur dann mit Erfolg berufen; wenn sie davon ausgehen durfte, dass die Bauherren die Konsequenzen ihrer Wünsche und Weisungen voll überblickten (OLG München, NJW-RR 1988, 336, 337).

    Bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko mit sich bringen, hat der Architekt dabei erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und sich durch eine intensivere Wahrnehmung der ihm übertragenen Bauaufsicht zu vergewissern, dass die Bauausführung ordnungsgemäß erfolgt (vgl. nur BGH BauR 1994, 393; OLG München, NJW-RR 1988, 336, 337 m.w.N.).

  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 24.10.1996 -VII ZR 98/94- , m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.10.1989 - 24 U 27/89

    Welche Überwachungspflichten hat der Bauleiter bei Anbringung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    Zu den Arbeiten, die besonderen Anlas zur Kontrolle geben und ein gesteigertes Maß an Sorgfalt, aber auch Überwachung durch die Bauleitung erfordern, sind u.a. auch Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten zu zählen, da es sich insoweit um einen erfahrungsgemäß kritischen und schadensträchtigen Bauabschnitt handelt (Senat, Urteil vom 30.4.1996 - 24 U 106/95 - Senat, NJW-RR 1990, 158 unter Hinweis auf Bindhardt-Jadenburg, aaO. § 6 Rn. 117; BGH BauR 1986, 112, 113; OLG München, aaO. 336, 337).
  • BGH, 19.01.1989 - VII ZR 87/88

    Mitteilung von Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    Für unterlassene Prüfung und Mitteilung ist der Auftragnehmer verantwortlich, wenn er den oder die Mängel der Planung und Ausführungsunterlagen mit den bei einem Fachmann seines Gebietes zu erwartenden Kenntnissen hätte erkennen können und müssen (BGH BauR 1989, 467; BGH ZfBR aaO.; Senat, aaO. S. 17).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    Zu den Arbeiten, die besonderen Anlas zur Kontrolle geben und ein gesteigertes Maß an Sorgfalt, aber auch Überwachung durch die Bauleitung erfordern, sind u.a. auch Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten zu zählen, da es sich insoweit um einen erfahrungsgemäß kritischen und schadensträchtigen Bauabschnitt handelt (Senat, Urteil vom 30.4.1996 - 24 U 106/95 - Senat, NJW-RR 1990, 158 unter Hinweis auf Bindhardt-Jadenburg, aaO. § 6 Rn. 117; BGH BauR 1986, 112, 113; OLG München, aaO. 336, 337).
  • BGH, 11.03.1971 - VII ZR 132/69

    Architektenvertrag: Sorgfaltspflicht des Architekten als örtlichem Bauleiter;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    Zwar ist anerkannt, dass der Architekt als örtlicher Bauleiter nicht ständig auf dem Bau anwesend sein muss und ein Überwachungsfehler regelmäßig zu verneinen ist, wenn es sich bei der anschließend mangelhaft ausgeführten Werkleistung um eine einfache, gängige Arbeit des Bauunternehmers handelt, die völlig im Rahmen des alltäglichen Handwerklichen liegt und deren Beherrschung und Beachtung durch den Bauunternehmer daher vorausgesetzt werden darf (so u.a.: BGH VersR 1964, 340; BauR 1971, 131).
  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 263/79

    Setzung einer Frist zur Nachbesserung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    Das Architektenwerk der Beklagten zu 1) als solches kann nach Errichtung des Bauwerks nicht mehr nachgebessert werden (vgl. hierzu nur Werner/Pastor, Der Bauprozess, 8. Aufl. Rz. 1492 m.w.N.; BGH MDR 1981, 836; Palandt-Thomas, BGB, 55. Auf.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1996 - 22 U 257/92

    Grundwassersichere Planung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    eines Sicherheitszuschlages von 0, 30 m ausrichtet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.1.1996 - 22 U 257/92 - abgedruckt mit Leitsatz in: BauR 1996, 757; Senat, aaO. S. 15).
  • OLG Celle, 19.07.1990 - 7 U 89/89

    "Riskante Planung" und Haftung des Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    Ohne Grund durfte die Beklagte zu 1) dabei nicht auf eine Konstruktion zurückgreifen, die im Vergleich zu anderen einen geringeren Grad an Sicherheit bot (vgl. hierzu auch OLG Celle, NJW-RR 1991, 1175).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1990 - 22 U 203/89

    Grundwasserverhältnisse - Haftung des Architekten?

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
    Gerade bei einer Gebäudeplanung in einem Gebiet mit relativ hohem Grundwasserstand oder aber einer Gebäudegründung unterhalb des anstehenden Grundwassers, wie sie vorliegend unstreitig erfolgt ist, zählt die Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse zu den zentralen Aufgaben des planenden Architekten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 156) BauR).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Dass eine nicht DIN-gerechte, mit einem Sicherheitsrisiko behaftete Außenwandabdichtung insgesamt als fehlerhaft anzusehen ist, ist schließlich auch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1999, 962; OLG Hamm BauR 1997, 876/880).

    Dabei darf er nur eine Konstruktion bzw. ein System vorsehen, bei dem er völlig sicher sein kann, dass es den zu stellenden Anforderungen genügt; immer ist der sicherste Weg zu wählen, insbesondere bei der wasserdichten Erstellung des Kellergeschosses (vgl. OLG Hamm BauR 1997, 876).

    Denn die Widerbeklagten zu 2) und 3) haben nicht ansatzweise darzutun vermocht, den Anforderungen an ihre Überwachungspflichten, die zudem bei "kritischen Arbeiten" wie Abdichtungs- und Isolierarbeiten besonders streng sind (vgl. OLG Hamm BauR 2000, 757; BauR 1997, 876/879; NJW-RR 1990, 158; OLG Düsseldorf BauR 2002, 336/337; Schmalzl/Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 5. Aufl., Rn. 461), genügt zu haben.

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2008 - 23 U 58/07

    Anforderungen an Planung und Bauüberwachung eines Architekten im Hinblick auf

    Es bedarf auch einer Planung der Entsorgung des anfallenden Drainagewassers (Versickerung/Verrieselung oder Ableitung in die Kanalisation, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.05.1997, 24 U 154/96, BauR 1997, 876).
  • OLG Rostock, 30.10.2003 - 7 U 251/00

    Schadensersatz bzw. Kostenvorschuss wegen fehlerhafter Bauausführung sowie

    Die Planung der Abdichtung eines Bauwerkes muss bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (vgl. OLG Hamm, BauR 1997, 876; BGH, BauR 2000, 1330; BGH, BauR 2001, 823).

    Jedenfalls wäre es im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen ihre Aufgabe gewesen, die Bauausführung verstärkt zu kontrollieren, da es sich hierbei um sensible Baubereiche mit hohem Mängelrisiko handelt (vgl. OLG Hamm, BauR 1997, 876).

  • OLG Köln, 30.04.2008 - 17 U 51/07

    Architektenhonorar bei Planänderung aufgrund eines nachträglich eingeholten

    Die Prüfung des Baugrundes wird bereits dann zu den Hauptleistungspflichten des Architekten gerechnet, wenn er mit der Grundlagenermittlung nach Leistungsphase 1) aus § 15 HOAI beauftragt war, und zwar mit der Folge, dass er dem Auftraggeber nach einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz haftet (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 1310 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 156 f.; OLG Hamm BauR 1997, 876 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03

    Zu den Hauptleistungspflichten eines Architekten im Hinblick auf die Prüfung des

    Im übrigen wird die Prüfung des Baugrundes bereits dann zu den Hauptleistungspflichten des Architekten gerechnet, wenn er mit der Grundlagenermittlung nach Leistungsphase 1 des § 15 HOAI beauftragt war, mit der weiteren Folge, dass er im Verletzungsfalle dem Auftraggeber aus § 635 BGB auf Schadensersatz haftet (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1310 ff.; ferner OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 156 f.; OLG Hamm, BauR 1997, 876 ff.).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07

    Architektenhaftung: Reichweite der Hinweispflichten über Schwammbefall eines zu

    Diese Hinweise des Klägers, insbesondere diejenigen in dem Schreiben vom 17.03.1999 (Bl. 906), waren auch - dies wird von der Beklagten im Berufungsverfahren im Übrigen nicht mehr ernstlich in Abrede gestellt, da sie selbst mit dem eindringlichen Inhalt des Schreibens vom 17.03.1999 argumentiert - inhaltlich ausreichend, um dem geschäftsführenden Gesellschafter die Bedeutung und Tragweite des Risikos der unstreitig von ihm (jedenfalls bis zur Einholung des Gutachtens Se... durch die S... GmbH im August 2000 (B 24; Bl. 252) abgelehnten Einholung eines Gutachtens zum Ausmaß des Schwammbefalls und der stattdessen nur partiellen Schwammsanierung im Zuge der Baumaßnahmen vor Augen zu führen (zur Erforderlichkeit einer ausreichenden Aufklärung vgl. nur: BGH Urteil vom 09.05.1996 - VII ZR 181/93 - Rn. 24; OLG Hamm BauR 1997, 876, 879).
  • KG, 25.09.2020 - 21 U 139/14

    Architektenhaftung: Einhalten des Mindeststandards der anerkannten Regeln der

    Er hat die richtigen Baumaterialien auszuwählen und muss bei mehreren Alternativen grundsätzlich den sichersten Weg gehen (BGH, LM § 635 BGB Nr. 40 = BauR 1976, 66 [67]; OLG Hamm, BauR 1997, 876; KG NJW-RR 2001, 1385, beck-online).
  • KG, 05.06.2001 - 7 U 6697/00

    Planung von Brandschutzklappen statt Deckenschotts: Planungsfehler?

    Er hat die richtigen Baumaterialien auszuwählen und muss bei mehreren Alternativen grundsätzlich den sichersten Weg gehen (BGH BauR 1976, 66 [67]; OLG Hamm v. 6.5.1997 24 U 154/96, BauR 1997, 876).
  • LG Münster, 20.12.2013 - 12 O 274/12

    Schadensersatzanspruch wegen der fehlerhaften Planung eines Kellergeschosses;

    Dabei darf er nur eine Konstruktion bzw. ein System vorsehen, bei dem er völlig sicher sein kann, dass es den zu stellenden Anforderungen genügt; immer ist der sicherste Weg zu wählen, insbesondere bei der wasserdichten Erstellung des Kellergeschosses (vgl. OLG Hamm , BauR 1997, 876).
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